Die AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 18.08.2023
1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom Monster Maisfeldlabyrinth (Vertreten durch Nils Gerber) auch Veranstalter genannt – regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kartenkäufer bzw. Besucher. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Veranstalter des Maislabyrinth einerseits und dem/den Kartenkäufer bzw. Besucher(n) anderseits.
1a.
Alters- und Einlassbeschränkungen:
Kein Einlass für Kinder unter 2 Jahren. Kinder bis einschl. 15 Jahren dürfen generell nur in Begleitung eines aufsichtsberechtigten oder aufsichtsbeauftragten Erwachsenen das Maislabyrinth betreten.
Personen mit Herz- und Kreislaufproblemen, Hochschwangere und Personen dürfen das Labyrinth nicht betreten.
1b.
Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht und ist mitunter nicht vor Ort und nur telefonisch erreichbar.
Daher sind Kinder immer in Sichtweite zu begleiten.
1c.
Die Wege befinden sich auf einem freien Feld. Sie können mitunter, gerade bei Regen, sehr rutschig sein.
Festes Schuhwerk ist daher zwingend notwendig.
Die Besucher wurden mehrfach auf die Gefahren hingewisen (beim Ticket kauf, auf dem Ticket, in den AGBs). Daher haften wir nicht für Stürzte oder Verletzungen, die durch das begehen des Maisfeldes entstanden sind.
1d.
Gesundheitliche Einschränkungen:
Besucher, die unter Atemwegserkrankungen, allergischen Reaktionen auf Pflanzen oder Insektenstiche leiden, sollten vor dem Betreten des Maislabyrinths entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen und gegebenenfalls notwendige Medikamente mit sich führen. Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Probleme oder Beschwerden, die während oder nach dem Besuch des Maislabyrinths auftreten.
1e.
Tiere und Pflanzen:
Das Mitbringen von Haustieren in das Maislabyrinth ist untersagt. Besucher sollten darauf achten, Pflanzen oder Tiere im Labyrinth nicht zu schädigen oder zu stören. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch Insekten, Tiere oder Pflanzen im Labyrinth verursacht werden.
1f.
Verhaltensregeln:
Das Laufen, Rennen oder Springen im Labyrinth ist nicht gestattet. Besucher sollten sich stets vorsichtig und rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern verhalten. Jegliche Form von Vandalismus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Abbrechen von Maisstängeln oder das Hinterlassen von Müll, wird nicht toleriert und kann zur sofortigen Entfernung aus dem Labyrinth und/oder zur strafrechtlichen Verfolgung führen.
1g.
Notfälle:
Im Falle eines medizinischen Notfalls oder einer anderen dringenden Situation sollten Besucher sofort die Notrufnummer wählen und, falls möglich, den Veranstalter telefonisch informieren. Der Veranstalter stellt jedoch keine Notfalldienste vor Ort zur Verfügung.
1h.
Versicherung:
Es wird dringend empfohlen, dass alle Besucher über eine angemessene Unfall- und Krankenversicherung verfügen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für medizinische Kosten, die einem Besucher während oder nach dem Besuch des Maislabyrinths entstehen.
2a.
Verlorene Gegenstände:
Besucher sind selbst dafür verantwortlich, auf ihre persönlichen Gegenstände zu achten. Der Veranstalter haftet nicht für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände innerhalb des Labyrinths oder auf dem dazugehörigen Gelände.
2b.
Rauchverbot:
Das Rauchen ist im gesamten Maislabyrinth strengstens verboten. Verstöße gegen dieses Verbot können zur sofortigen Entfernung des Besuchers führen.
2c.
Getränke und Speisen:
Das Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen und Getränken ist im Labyrinth nicht gestattet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders angegeben. Bei Missachtung kann dies zur Entfernung aus dem Labyrinth führen.
2d.
Öffnungszeiten:
Das Maislabyrinth ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten zugänglich. Das Betreten außerhalb dieser Zeiten kann als Hausfriedensbruch gewertet werden.
2e.
Rückgaberecht:
Einmal erworbene Tickets können nicht zurückgegeben werden, außer die Veranstaltung wird vom Veranstalter abgesagt und nicht verschoben. In diesem Fall haben Kartenkäufer Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, jedoch nicht für weitere Kosten wie Anfahrt oder Unterkunft.
2. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt den Besucher ausschließlich zum einmaligen Besuch der darauf angegebenen Veranstaltung. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit.
3. Jeder Kauf einer Eintrittskarte ist verbindlich und kann nicht storniert oder geändert werden. Ein Kündigungsrecht nach § 5e KSchG ist ausgeschlossen, weil es sich bei den vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen um Freizeit-Dienstleistungen iS des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG handelt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in berücksichtigenswerten Umständen Umbuchungen vorzunehmen. Wird die Veranstaltung zum gebuchten Termin nicht besucht, verfällt die Eintrittskarte ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.
4. Der Besucher darf Eintrittskarten nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung verkaufen, zum Verkauf anbieten, weiterverkaufen oder auf eine andere Weise weitergeben. Davon ausgenommen ist die Weitergabe der Eintrittskarten höchstens zum Nennwert an Gäste des Besuchers (Gäste im Sinne dieser Bestimmung sind Verwandte, enge Freunde, Mitarbeiter, Angestellte und Kollegen) zu deren persönlichen Verwendung.
5. Outdoor-Veranstaltung – Es handelt sich um Outdoor-Veranstaltungen, die auch bei Regen stattfinden. Erst bei extremen Wetterwarnungen werden Veranstaltungen (ggf. kurzfristig) abgesagt. Bei Absage von Veranstaltungen werden Sie bei Möglichkeit telefonisch, per Mail kurzfristig benachrichtigt. Ein Ausfall wird auch auf der Homepage und bei Facebook bekannt gegeben. In diesem Fall verfällt das Ticket. Storno durch Kunden – Jeder Kauf einer Eintrittskarte ist verbindlich und kann nicht storniert oder geändert werden. Ein Kündigungsrecht nach § 5e KSchG ist ausgeschlossen, weil es sich bei den vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen um Freizeit-Dienstleistungen iS des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG handelt.
6. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund Behördlicheranordnung verfällt das Ticket
7. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Besuchers sind ausgeschlossen.
Desweiteren ist gegenüber Besuchern, die nicht Verbraucher iSd KSchG sind, die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen.
8. Programmänderungen, der Austausch von einzelnen Künstlern oder Artisten (insbesondere im Fall von Erkrankungen oder Unfällen), bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen den Besucher nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
9. Betreten auf eigene Gefahr. Das Maisfeldlabyrinth steht auf einem freien Feld. Die Wege sind mitunter schwer begehbar mit Löchern und Gefällen. Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen die durch Stütze oder ähnliches auf dem Feld zugezogen werden. Der Veranstalter weist mehrfach auf die Möglichen Gefahren hin und überlässt dem Besucher die Entscheidung ob er das Risiko eingehen will, das Feld zu betreten.
10. Der Besucher willigt ausdrücklich ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Besuchers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen.
Dies gilt nur für Aufnahmen auf denen die Besucher nicht zu erkennen sind. Bei Aufnahmen bei denen die Personen deutlich zu erkennen sind, wird vorher noch nach Genehmigung gefrafgt.
11. Der Besucher stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer zum Zweck der Ausstellung der Eintrittskarte als auch für Marketingaktionen für vom Veranstalter verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann durch den Besucher jederzeit widerrufen werden.
12. Mit Kauf einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung des Veranstaltungsortes. Die Weisungen des Personals des Veranstaltungsortes sind zu beachten. Hinsichtlich Park- und Platzordnung ist den Anweisungen des Personals folge zu leisten.
14. Die verbindliche Buchung und Kauf der Eintrittskarte über Internet bzw. Online-Bestellung erfolgt auf eigenes Risiko.
15. Besucher mit Behinderung/en:
Besucher mit eingeschränktem Hör- und/oder Sehvermögen können die Attraktion aus Sicherheitsgründen nur mit einer einzelnen, sie unterstützenden Hilfsperson betreten (pro Besucher mit dieser Behinderung je ein Betreuer mit voll einsetzbarem Seh- und Hörvermögen).
Im Evakuierungsfall muss trotz der engen und verwinkelten Labyrinthwegen eine sehr zügige Evakuierung gewährleistet werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass Besucher mit Gehhilfen und Rollstuhlfahrer das Horrorlabyrinth leider nicht durchlaufen bzw. durchfahren können und dürfen.
Eine Ausnahme kann für Besucher gewährt werden, die sich mit einer einzelnen Gehhilfe (z.B. Krücke oder Gehstock) trotz Einschränkung zügig fortbewegen können.
15. Storno durch Kunden:
Jeder Kauf einer Eintrittskarte ist verbindlich und kann nicht storniert oder geändert werden. Ein Kündigungsrecht nach § 5e KSchG ist ausgeschlossen, weil es sich bei den vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen um Freizeit-Dienstleistungen iS des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG handelt.
16. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Änderung der AGB:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website des Veranstalters verfügbar.
17 Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Besuch des Maisfeldlabyrinths ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters vereinbart.
18 Schlussbestimmungen:
Sollten Teile dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt dasjenige in Kraft, was dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.