Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Monster Maisfeldlabyrinths
Stand: 27. Juli 2025
1. Geltungsbereich und Verbindlichkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter, Monster Maisfeldlabyrinth (vertreten durch Nils Gerber, Ehrenstraße 20a, 52477 Alsdorf) – nachfolgend „Veranstalter“ genannt – und dem Kartenkäufer bzw. Besucher. Diese AGB sind die alleinige Geschäftsgrundlage.
2. Geländecharakter, Risiken und Betreten
2.1. Betreten auf eigene Gefahr: Das Maisfeldlabyrinth befindet sich auf einem naturbelassenen, landwirtschaftlich genutzten Feld. Die Wege sind unbefestigt, uneben und können je nach Witterung (insbesondere bei und nach Regen) erhebliche Unebenheiten, Löcher, Wurzelwerk, Schlamm und extreme Rutschgefahr aufweisen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen gesicherten Freizeitpark.
2.2. Zwingend erforderliches Schuhwerk: Das Betreten ist nur mit festem, geschlossenem, knöchelhohem Schuhwerk mit rutschfester Sohle gestattet. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf ungeeignetes Schuhwerk zurückzuführen sind oder durch die allgemeine Beschaffenheit des Geländes.
2.3. Akzeptanz des Risikos: Der Veranstalter weist online, auf dem Ticket und in diesen AGB ausdrücklich auf die naturgegebenen und unvermeidbaren Gefahren hin. Mit dem Ticketkauf und dem Betreten des Geländes bestätigt der Besucher, über diese Risiken aufgeklärt worden zu sein und diese bewusst auf eigene Verantwortung zu übernehmen.
3. Gesundheits- und Teilnahmevoraussetzungen
3.1. Einlassbeschränkungen: Personen mit Herz- und Kreislaufproblemen, stark eingeschränkter Mobilität, Gleichgewichtsstörungen, Panikstörungen oder Hochschwangeren wird vom Betreten dringend abgeraten. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Zutritt. Der Zutritt für Personen mit Gehhilfen oder Rollstühlen ist aufgrund der engen und unebenen Wege zur Gewährleistung einer sicheren Evakuierung nicht möglich.
3.2. Gesundheitliche Eigenverantwortung: Besucher, die unter Atemwegserkrankungen oder bekannten, starken Allergien auf Pflanzen oder Insektenstiche leiden, sind selbst dafür verantwortlich, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und notwendige Medikamente mitzuführen. Der Veranstalter stellt keine medizinische Versorgung bereit.
4. Keine Betreuung oder Hilfeleistung vor Ort
4.1. Keine Aufsichtspflicht: Der Veranstalter ist nicht dauerhaft vor Ort und übernimmt keinerlei Aufsichtspflicht. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen das Labyrinth nur in Begleitung einer volljährigen, ihrer Aufsichtspflicht nachkommenden Person betreten. Kinder sind stets in Sicht- und Rufweite zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder.
4.2. Keine erwartbare Hilfeleistung: Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass sich auf dem Gelände kein Personal befindet. Es kann im Notfall oder beim Verirren keine sofortige Hilfeleistung vor Ort durch den Veranstalter erwartet werden. Jeder Besucher muss in der Lage sein, sich selbstständig zu orientieren und im Notfall telefonisch Hilfe zu rufen.
5. Witterung und Naturgefahren
5.1. Eigenverantwortung bei Wetter: Es handelt sich um eine Outdoor-Veranstaltung unter freiem Himmel. Die Besucher sind allein dafür verantwortlich, sich über die Wetterlage zu informieren und sich durch geeignete Kleidung und Mittel vor Sonne, Hitze, Regen, Wind und Kälte zu schützen. Der Veranstalter spricht keine Wetterwarnungen aus und stellt keine Schutzräume oder Unterstände zur Verfügung.
5.2. Kein Anspruch bei Schlechtwetter: Schlechtwetter berechtigt nicht zur Rückgabe von Tickets. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Nur bei extremen Wetterwarnungen (amtliche Sturmwarnung, Gewitter) kann der Veranstalter die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen absagen. In diesem Fall wird der reine Ticketpreis erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Verhaltensregeln
6.1. Wege und Pflanzen: Das Laufen, Rennen und Springen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Das Verlassen der angelegten Wege und das Beschädigen von Maispflanzen ist verboten.
6.2. Rauch- und Feuerverbot: Auf dem gesamten Gelände gilt ein striktes Rauch- und Feuerverbot wegen extremer Brandgefahr.
6.3. Tiere: Das Mitbringen von Tieren, insbesondere Hunden, ist nicht gestattet.
7. Ticketkauf und Gültigkeit
7.1. Verbindlichkeit und kein Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für den Kauf von Tickets für Freizeitveranstaltungen kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Jeder Kauf ist verbindlich. Nicht wahrgenommene Tickets verfallen ersatzlos.
7.2. Gültigkeit: Jede Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch. Beim Verlassen des Geländes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
8. Haftung
8.1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
8.4. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für selbstverschuldete Unfälle, für Schäden durch das Verhalten Dritter oder für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände.
9. Datenschutz und Bildaufnahmen
9.1. Datennutzung: Der Besucher stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, E-Mail) zur Vertragsabwicklung und für Informationen zur Veranstaltung verarbeitet werden. Eine werbliche Nutzung erfolgt nur nach gesonderter Einwilligung. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
9.2. Bildaufnahmen: Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen. Sofern Personen nicht nur als Beiwerk erscheinen, sondern deutlich erkennbar sind, wird vor einer Veröffentlichung deren Einwilligung eingeholt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
10.2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
11. Zwingende Anerkennung der AGB als Zutrittsvoraussetzung
Das Betreten des Maisfeld-Labyrinths ist nur Personen gestattet, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und ausnahmslos akzeptiert haben. Der Akt des Betretens des Geländes durch das Drehkreuz gilt als aktive und verbindliche Zustimmung zu allen hier genannten Punkten. Personen, die diesen Bedingungen nicht zustimmen, ist der Zutritt untersagt.